AGB für STE Amel Lariani Matricule Fiscale 1681213/G
AGB für STE Amel Lariani Matricule Fiscale 1681213/G
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coachings-/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Bestätigung beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
STE
Amel Lariani
Rue el Eslami
8011 Dar Chaabane el Fehri
2. Beratungs- und Coachingtätigkeit
Die STE Amel Lariani erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr vom Kunden oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Kunden. Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Kunden /Teilnehmern wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann leider nicht gegeben werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit der Amel Lariani sàrl kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Internet oder durch mündliche Absprache.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner (ihrer) Teilnahmeerklärung eine Bestätigungsmail.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für gegenstandslos erklärt werden
Stornierung: Wenn keine gesonderten Bedingungen vereinbart,
· bis vier Wochen vor Beginn: 500 € Stornogebühr
· vier Wochen - zwei Woche vor Beginn: 75% der Investition
· ab zwei Wochen vor Beginn: 100% der Investition
· bei Anmeldung eines Ersatzteilnehmers entfallen alle Stornierungskosten
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuellen Preisen des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage (Unternehmen 30 Tage) nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von Empfohlen: 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
Bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
Im Krankheitsfalle wird nach Vorlage eines ärztlichen Attestes entschieden.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Urheberrechte
Die Seminar- und Coaching Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe, oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von STE Amel Lariani gestattet.
10. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
10.1 Während der Seminare werden, Ton-, Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Tonaufnahmen können ohne Rücksprache mit dem Teilnehmer veröffentlicht werden, solange sein Name nicht in der Tonaufnahme enthalten ist. Im Fall der Veröffentlichung eines Fotos oder einer Filmsequenz wird der Teilnehmer per E-Mail und/oder telefonisch auf die geplante Veröffentlichung hingewiesen. Er hat dann die Möglichkeit, der geplanten Veröffentlichung zu widersprechen. Reagiert er nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Anfrage um die Freigabe seines Bildes oder Videos für die Veröffentlichung, gilt die Freigabe als erteilt. Eine gesonderte Vergütung steht dem Teilnehmer nicht zu.
10.2 Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung zum Seminar mit den Aufnahmen und der Veröffentlichung einverstanden. Eventuelle Beeinträchtigungen des Seminarablaufs, die so gering wie möglich gehalten werden, berechtigen nicht zu einer Erstattung der Seminarkosten oder zu sonstigen Vergütungen.
11. Salvatorische Klausel, Änderungen, Gerichtsstand
11.1 Änderungen von Vereinbarungen, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGBs eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 11/2020